Start der Gewässerunterhaltungsarbeiten 15.07.2026

In den kommenden Wochen/Monaten werden im Verbandsgebiet die turnusmäßigen Gewässerunterhaltungsarbeiten durchgeführt.

Die Arbeiten dienen der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses sowie der Erhaltung der ökologischen und technischen Funktionsfähigkeit der Gewässer.

Im Zuge der Arbeiten kann es erforderlich sein, Sedimente (Aushub) aus den Gewässern zu entnehmen. Der dabei anfallende Aushub wird – entsprechend den Bestimmungen – seitlich auf den angrenzenden Böschungen oder Randstreifen abgelegt, damit das Wasser ablaufen kann und sich der Boden entwässern kann.

Wir bitten Anlieger und Grundstückseigentümer um Verständnis, dass es während der Arbeiten kurzfristig zu Einschränkungen kommen kann. Die Ablagerung des Aushubs ist Bestandteil der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung und erfolgt nur in dem hierfür erforderlichen Umfang.

Gewässerschau 2023

Bekanntmachung des Amtes Leezen

Gewässerpflegeverband Mözener Au

 

Gemäß § 7 der Verbandssatzung findet die diesjährige Gewässerschau für die Verbandsbezirke Fahrenkrug, Wittenborn, Högersdorf, Mözen, Bebensee und Schwissel sowie Kükels, Leezen, Krems I, Heiderfeld, Borstel, Groß Niendorf/Tralau und Neversdorf am Mittwoch, dem 16. November 2023 statt.

Treffpunkt:         10:00 Uhr im „Hotel Teegen“, 23816 Leezen

 

Schauleiter ist der Verbandsvorsteher

Mitglieder des Verbandes sind eingeladen, an der Gewässerschau teilzunehmen.

 

gez. Jörg Reher

(Verbandsvorsteher)

Bekanntmachungen des Amtes Leezen

Gewässerpflegeverband Mözener Au und Schmalfelder Au

In den Verbandsgebieten Mözener Au und Schmalfelder Au beginnen ab sofort die Unterhal­tungsarbeiten an den Verbandsgewässern. Es wird darauf hingewiesen, dass für Unterhal­tungsmaßnahmen Grundstücke in Anspruch genommen werden und Grabenaushub auf die angrenzenden Ländereien abgelegt werden kann. Um den ordnungsgemäßen Einsatz der Maschinen zu gewährleisten, wird gebeten, die Drainausläufe zu markieren, Viehtränken zu entfernen und die Einfriedigungen an den Gewässern in einem Abstand von 80 cm von der Böschungsoberkante zu setzen sowie das abgängige Einfriedigungsmaterial zu entfernen.

gez. Jörg Reher

gez. Sönke Köneking

Verbandsvorsteher